Teilnahmebedingungen | Newsletter Gewinnspiel

SCHIENERS – Aktivwochenende Gewinnspiel

  1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen
    Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich seitens des Veranstalters bereitgestellt. Instagram und Facebook stehen in keiner wie auch immer gearteten Verbindung zu diesem Gewinnspiel und sponsern, unterstützen oder organisieren dieses Gewinnspiel nicht. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Instagram und Facebook.
  2. Veranstalter
    Veranstalter des Gewinnspiels ist SCHIENERS Hotel & Apfelhof, Nördlinger Straße 16, 86650 Wemding (nachfolgend Veranstalter).
  3. Teilnahmeberechtigung
    Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen.
    Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel richtet sich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen, die durch die Teilnahme automatisch anerkannt werden.
  4. Teilnahmeausschluss
    Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angestellte, freie Mitarbeiter und Bevollmächtigte des Veranstalters sowie Bevollmächtigte etwaiger Kooperationspartner. Jeder Teilnehmer darf sich für das Gewinnspiel nur einmal anmelden und daran teilnehmen. Ein Verstoß hiergegen führt zum Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vom Gewinnspiel. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, in sonstiger Weise versuchen, das Gewinnspiel zu manipulieren oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Der Veranstalter behält sich vor, in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern.
  5. Inhalt des Gewinnspieles und Gewinnaussicht
    Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt, indem der User sich über die Website des Veranstalters zum SCHIENERS Newsletter anmeldet. Es wird ein Gutschein für zwei Nächte an einem Wochenende für zwei Personen in einem Doppelzimmer im Schieners Hotel Wemding verlost. Der Gutschein ist ausschließlich für ein Wochenende (Freitag bis Sonntag) im Zeitraum bis zum 29. Februar 2024 einlösbar. Die Einlösung des Gutscheins erfolgt nach Verfügbarkeit der Zimmer. Die Gewinnauslosung erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
  6. Teilnahme; Gewinnermittlung
    Mit der Teilnahme erklärt sich der Nutzer einverstanden, dass er vom Veranstalter über die Messenger Dienste von Instagram und/oder Facebook kontaktiert wird, um über seinen Gewinn benachrichtigt zu werden. Sein Name darf im Falle des Gewinns in Form des ganzen Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens verwendet werden. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Veranstalter per Nachricht/E-Mail zu bestätigen. Gleichzeitig hat er die von dem Veranstalter in der Gewinnbenachrichtigung geforderten Informationen, insbesondere seinen Namen, seine E-Mail-Adresse und Anschrift, anzugeben. Diese Angaben dienen der Übersendung des Gewinns. Versäumt der Gewinner eine ordnungsgemäße Bestätigung der Gewinnbenachrichtigung, ist der Veranstalter berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen. Bei Sachpreisen ist die Auszahlung des entsprechenden Geldwertes oder ein Tausch nicht möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Pro Teilnehmer ist nur ein Hauptgewinn je Gewinnspiel möglich. Außerdem erklären sich Teilnehmer damit einverstanden, dass ein Gewinnerfoto auf den sozialen Kanälen sowie der Website des Veranstalters veröffentlich werden darf.
  7. Datenschutz
    Das SCHIENERS Hotel & Apfelhof, Nördlinger Straße 16, 86650 Wemding verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke des Gewinnspiels auf Basis Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 a EU-DSGVO. Weitere Datenschutzinformationen können Sie jederzeit auf der Website einsehen: https://www.schieners.de/datenschutz-2630.
  8. Benachrichtigung der Gewinner
    Die Gewinner werden bis zum 04.12.2023 per Instagram oder Facebook über den Gewinn informiert.
  9. Teilnahmefrist
    Das Gewinnspiel beginnt am Sonntag, 01.10.2023 und endet am Donnerstag, 30.11.2023 um 23.59 Uhr.
  10. Haftungsausschluss / Änderung und vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
    Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Übertragungsfehler. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, sofern es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software und Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, das Gewinnspieles ordnungsgemäß durchzuführen.
  11. Haftungsausschluss SCHIENERS Hotel & Apfelhof
    Weder SCHIENERS Hotel & Apfelhof, Nördlinger Straße 16, 86650 Wemding noch die freigestellten Parteien oder ein Preisanbieter übernehmen die Verantwortung für Fehler, Fehlfunktionen, Schäden, Haftungsansprüche, Verluste oder Enttäuschungen, die einem Teilnehmer aus der Teilnahme am Wettbewerb oder der Annahme eines Preises entstehen, es sei denn, diese sind durch Fahrlässigkeit von SCHIENERS Hotel & Apfelhof oder einem Preisanbieter, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder anderer Personen verursacht worden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Weder SCHIENERS Hotel & Apfelhof noch ein Preisanbieter übernimmt die Verantwortung oder Haftung für Stornierungen, Verspätungen oder andere Änderungen durch Unternehmen oder Personen, die Elemente des Wettbewerbs aus Gründen bereitstellen, die außerhalb der Kontrolle von SCHIENERS Hotel & Apfelhof oder einem Preisanbieter liegen, und ist nicht verantwortlich oder haftbar für Ausgaben, die als Folge davon entstehen. Die Nichteinhaltung einer Bestimmung dieser Regeln durch SCHIENERS Hotel & Apfelhof aufgrund von höherer Gewalt, Hurrikan, Pandemie, Krieg, Feuer, Aufruhr, Erdbeben, Terrorismus, Handlungen von Staatsfeinden, Handlungen von Regierungsbehörden außerhalb der Kontrolle von SCHIENERS Hotel & Apfelhof (mit Ausnahme der Einhaltung geltender Codes und Verordnungen) oder anderen Ereignissen „höherer Gewalt“ gilt nicht als Verstoß gegen diese Regeln. Die freigestellten Parteien sind nicht verantwortlich für Telekommunikations-, Netzwerk-, elektronische, technische oder Computerausfälle jeglicher Art, für die unzutreffende Transkription von Einsendeinformationen, für menschliches oder elektronisches Versagen oder für Einsendungen, die gestohlen, fehlgeleitet, verstümmelt, verzögert, verloren, verspätet, beschädigt oder zurückgegeben werden.
  12. Schlussbestimmungen
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: September 2023